Volksschule Laa an der Thaya
A-2136 Laa/Thaya • Hubertusgasse 17 • +43(0)2522/2338 • vs.laa–thaya@noeschule.at
ELTERNVEREIN
Der Elternverein der VS Laa/Thaya mit Obmann Fritz Dunkl
1. Name, Adresse und Vereinsregister-Nummer des Elternvereins der VS Laa/Thaya
Elternverein der Volksschule in Laa an der Thaya, 2136 Laa a. d. Thaya, Hubertusgasse 17, ZVR 044035929
2. Was ist ein Elternverein ?
Der Elternverein der Volksschule Laa/Thaya ist die gesetzlich vorgeschlagene Vertretung der Erziehungsberechtigten an der Volksschule lt. Schulunterrichtsgesetz (§ 63).
Alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der VS Laa/Thaya haben, sind Mitglied des Elternvereins. Die Arbeit des Elternvereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Bundesabgabenordnung. Der Elternverein ist ein registrierter Verein und handelt nach eigens beschlossenen Statuten im Sinne des Vereinsgesetzes. Der Verein ist Mitglied des „Niederösterreichischen Landesverbandes der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen.“
3. Wer vertritt den Elternverein nach außen – gewählte Vertreter/innen?
Bei Fragen zu den Anliegen des Elternvereins wenden Sie sich bitte an die gewählten Vertreter/innen (Stand Oktober 2018):
Fritz Dunkl, Laa/Thaya (Obmann)
Petra Leitner, Laa/Thaya (Kassierin)
Beate Dunkl, Laa/Thaya (Schriftführerin)
Günter Stanosch, Laa/Thaya (ObmannStellv.)
Heinz Fischer, Laa/Thaya (KassierStellv.)
Viktoria Steinböck, Laa/Thaya (Kassaprüferin)
Vera Galla, Laa/Thaya (Kassaprüferin)
Jannine Peloschek, Laa/Thaya (Elternvertreterin)
Beate Stawa (Elternvertreterin)
Sandra Thalhammer (Elternvertreterin)
Sabine Leitner (Elternvertreterin)
Cornelia Griesbacher (Elternvertreterin)
Julia Küstner (Elternvertreterin)
Tamara Franaschitz (Elternvertreterin)
speziell für Kottingneusiedl:
Gabriele Pavlis-Fronaschitz, Kottingneusiedl (Schriftf.Stellv.)
Lehrer/innen-Vertreterin im Elternverein:
Erika Weigl-Überall, Laa/Thaya
Der Elternvereinsausschuss (Vorstand) kann nur koordinierende Aufgaben übernehmen.
Unser Team freut sich über alle, die gerne mitarbeiten möchten.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die Einladung zu unseren Sitzungen zu.
Bei Projekten versuchen wir aktiv die Eltern zur Mitarbeit zu gewinnen. Wir sind froh, dass dies immer wieder gelingt. Die Eltern helfen immer alle gemeinsam, damit tolle Schulfeste, tolle Aktionen wie „Meine Schritte zählen“ und vieles mehr perfekt gestaltet werden können. Danke!
Viele Eltern haben in den letzten Jahren Aufgaben als gewählte Vertreter/innen wahrgenommen. Ein herzliches Dankeschön dafür!
4. Wie finanziert sich der Elternverein – was finanziert der Elternverein?
Wir können alle diese Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn alle Eltern uns durch ihren Mitgliedsbeitrag dabei helfen. Mit dem Mitgliedsbeitrag haben wir eine Grundfinanzierung für regelmäßige Anliegen der Schule. Dieses Geld kommt natürlich allen Kindern zugute.
Jedes Jahr werden damit finanzielle Unterstützungen bei Theaterstücken und speziellen Workshops geleistet. Auch beim Ankauf von Musikinstrumenten und Lehrmitteln (wie z.B. LÜK-Kästen, Montessori Material, …) wird durch den Elternverein geholfen.
Ferner leisten wir Unterstützungen bei besonderen Aktionen (neue Sitzgelegenheit in der Aula, Spiele für die Pause …) oder auch bei sozialen Anliegen. Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag versucht der Elternverein, Sponsoren für einzelne Projekte zu gewinnen oder durch Spenden (z.B. bei Büffets) die Aktionen zu finanzieren.
Im Schuljahr 2017/2018 konnten durch die Aktion „Schulsporthilfe“ wieder viele Sponsoren gewonnen werden. Bitte beachten Sie unsere Sponsorenliste im Anhang!
Vereine - wie zum Beispiel der ÖKB – Österreichischer Kameradschaftsbund - unterstützen ebenfalls unsere Volksschule gerne bei sportlichen Events oder bei der Anschaffung von Unterrichtsmaterialien – DANKE!
Die Mitgliedsbeiträge sind gegenüber den Vorjahren unverändert:
1. Kind : € 10,- jährlich
2. Kind : € 5,- jährlich
ab dem 3. Kind ist kein extra Beitrag zu bezahlen. D.h. pro Familie sind max. € 15,- einzuzahlen.
Sie können unsere Arbeit freiwillig natürlich auch mit einem größeren Betrag gerne unterstützen. Danke!
Als Beispiel, was der Elternverein mit dem Geld macht, seien hier die Ausgaben vom vergangenen Schuljahr 2017/2018 genannt:
Konkret waren dies:
EUR 534,- im September 2017 an Fa.Ulma Schul-u.Projekteinrichtungen für eine fahrbare Schreibtafel
EUR 300,- im September und im Oktober (2 Teilauszahlungen zu je 150,--) Unterstützung für Projekttage St. Pölten, 4.Klassen
EUR 417,- im Jänner 2018 an Fa. ENWI Lehrmittel – Arbeitsteppiche + Lernteppich „Die Uhr“
EUR 30,- 2x Unterstützung zu je 15,-- für Schiedsrichter beim Sumsi-Erima-Kids-Cup
EUR 326,41 im Jänner an Fa. beamer&more für Projektionswagen
EUR 489,78 im Februar an Fa. Renox Audiovision für Beamer
EUR 165,59 im Mai an Pulsiva, Mehrwegbecher aus Kunststoff für Schulveranstaltungen
EUR 170,- im Juni an Sabine Wiedermann für SUMA Projekt (Sicherer Umgang mit Anderen)
EUR 200,- im Juni Unterstützung Team Sieberer
5. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen arbeitet der Elternverein?
SCHULUNTERRICHTSGESETZ (Gesetzestext original)
Elternvereine
§ 63. (1) Die Schulleiter haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern, die satzungsgemäß allen Erziehungsberechtigten von Schülern der betreffenden Schule zugänglich sind.
(2) Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen; der Schulleiter hat das Vorbringen des Elternvereines zu prüfen und mit den Organen des Elternvereines zu besprechen.
(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 767/1996)
(4) Die Rechte gemäß den Abs. 1 und 2 stehen nur zu, wenn an einer Schule nur ein Elternverein errichtet werden soll oder besteht und sich dessen Wirkungsbereich nur auf diese Schule bezieht; sie stehen ferner zu, wenn sich der Wirkungsbereich des Elternvereines auf mehrere in einem engen örtlichen Zusammenhang stehende Schulen oder der Wirkungsbereich des Elternvereines einer Volks-, Haupt- oder Sonderschule auch auf eine Polytechnische Schule bezieht.
Elternvereine
(Gesetzestext mit Interpretation des Landesverbandes der Elternvereine NÖ)
Rechtliche Grundlage: Schulunterrichtsgesetz § 63
§63.(1) Die Schulleiter haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern, die satzungsgemäß allen Erziehungsberechtigten von Schülern der betroffenen Schule zugänglich sind.
(2) Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen; der Schulleiter hat das Vorbringen des Elternvereines zu prüfen und mit den Organen des Elternvereines zu besprechen.
Gesetzliche Regelungen können aber nur rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Ein Elternverein ist immer dann lebendig, wenn sich seine Mitglieder durch Mitarbeit aktiv einbringen. Echte Schulgemeinschaft entsteht dort, wo alle Beteiligten sich bemühen eine breite Gesprächsbasis zu schaffen und das Ziel, die erfolgreiche Ausbildung unserer Jugend, nie aus den Augen verlieren. Der Elternverein bietet so eine Plattform. Dort können Meinungsunterschiede bereinigt, klare Zielvorstellungen formuliert und der Schulleitung vorgebracht werden, um erfolgreich ein Zusammenwirkung aller zu erreichen.
1. Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung:
Abgaben von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen
Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Erziehungsberechtigten, Schülern und Schule
Unterstützung der Eltern bei der Geltungmachung ihrer Rechte
Förderung des Unterrichtes durch enge Zusammenarbeit mit den Lehrern
Unterstützung der Bemühungen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung- und Betreuung, sowie in Bezug auf die
Schaffung von Einrichtungen zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend.
Beratung der Eltern bei Schulrechts-, Beihilfen und Stipendienfragen.
Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler ( unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorge)
2. Wahrung des Erziehungsrechtes der Eltern:
Unterstützung der Erziehungsaufgabe der Schule im Sinne der Bestimmungen des §2 SchOG unter Wahrung des primären
Erziehungsrechtes der Eltern.
Förderung positiver Erziehungseinflüsse ( z.B. Jugendschutz) und Abwehr negativer Einflüsse (z.B. Suchtmittel, Pornographie,
Brutalität) in Zusammenarbeit mit der Schule.
Wahrnehmung von Möglichkeiten zur eigenen Weiterbildung auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung.
3. Aktive Mitarbeit durch:
• schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schulleitung
• Mitwirkung in den Schulgemeinschaftseinrichtungen
• Abhaltung von Informationsabenden, Kursen, Tagungen für die Elternbildung und Elternberatung
• Veranstaltung von Vorträgen bildender Art und anderen den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen
• Herausgabe von Druckerzeugnissen, die den Zweck des Vereins fördern.
4. Nicht zu den Aufgaben des Elternvereines gehören:
• Wahrnehmung parteipolitischer Aufgaben und Ziele
• Ausübung schulbehördlicher Aufgaben
• Ausübung von Aufgaben der Schulaufsicht
• Wahrnehmung von Aufgaben sozialer Fürsorge
5. Mitglieder
Mitglieder eines Elternvereins können grundsätzlich nur die Erziehungsberechtigten von Kindern sein, die die betreffende Schule
besuchen. Sie haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, haben ein Stimmrecht und das aktive und
passive Wahlrecht.
(Zusammenfassung: Fritz Dunkl, November 2018)
SCHULSPONSORING–AKTION 2018/19
Wieder einmal wurde unsere Schule von der ÖSTERREICHISCHEN SCHULSPORTHILFE großzügig unterstützt. Durch die hervorragende Mithilfe vieler örtlicher Gewerbetreibender wurde der Ankauf von Turnmaterialien ermöglicht.
Schüler und Lehrer freuen sich sehr über die Ausweitung der Turnmöglichkeiten.
Für die besondere Unterstützung der Aktion danken wir allen Sponsoren recht herzlich!
Die Volksschulkinder freuen sich über die vom Elternverein gesponserten Musikinstrumente!
1 / 14
<
>